this post was submitted on 24 Oct 2023
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Aufmüpfig

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Der Artikel ist 3 Wochen alt.

Diese Online-Kampagne ist neu: https://aktion.campact.de/sexualstrafrecht-vergewaltigung/appell/teilnehmen

top 50 comments
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[–] [email protected] 14 points 1 year ago (2 children)

Leicht irreführende Überschrift: Die EU Richtlinie ist, laut dem Artikel selbst, eine "Nur Ja heißt Ja" Policy.

Ich denke ein massiver Großteil der Menschen wäre für eine "Nein heißt Nein" Policy, bei "Nur Ja heißt Ja" kann ich verstehen wenn Leute Vorbehalte haben.

[–] [email protected] 17 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (8 children)
[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Die Schweiz hat eine "Nein heißt Nein" Regelung mit einer Ausnahme für Freezing.

Wäre das nicht ein guter Kompromiss?

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[–] [email protected] -1 points 1 year ago (1 children)

Du meinst wenn sie bewusstlos oder vor Angst gelähmt/sprachlos ist, ist's ok?

[–] [email protected] 6 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

Nein, ich meine, dass:

  • Die Überschrift impliziert, dass Buschmann eine "Nein heißt Nein" Lösung blockt, was falsch ist.

  • Vorbehalte über "Nur Ja heißt Ja" Lösungen existieren, weil sie schlecht formuliert zu:

    1. Umkehr der Beweispflicht
    2. Expliziter Konsentpflicht und
    3. Wiederholter Expliziter Konsentpflicht

    führen könnten.

Änderung: Erwähnt sei hierbei, dass die Vorbehalte alle auf das tatsächliche Gesetz nicht zutreffen

[–] [email protected] 5 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Ja beim ersten Punkt stimme ich zu das wurde im ZDF Artikel mindestens unglücklich formuliert und das hat OP übernommen.

Der Vorbehalt bzgl der Beweispflcht wird in den "5 Minuten Infos" in dem campact Link erklärt und entkräftigt:

Gilt auch bei „Nur Ja heißt Ja“ die Unschuldsvermutung? Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor. Auch die Beweisführung verändert sich bei „Nur Ja heißt Ja“ kaum. Es wird weiterhin schwierig sein, eine Vergewaltigung nachzuweisen, wenn keine Zeuginnen anwesend waren und es keine Spuren von Gewalt gibt. Der entscheidende Unterschied ist, dass Täterinnen auch dann bestraft werden können, wenn sie keinen körperlichen Zwang ausgeübt haben, um sich über den Willen der anderen Person hinwegzusetzen. Damit sinkt die Schwelle der Strafbarkeit – und die Hürde für Betroffene, Anzeige zu erstatten.

"Explizite Konsentpflicht" heißt doch, dass beide Personen aktiv zustimmen müssen. Ist doch gut, wo soll das Problem sein? (Till Lindemann hasst diesen juristischen Trick..)

EDIT: du meinst KonsenSpflicht, oder? Konsens ist, wenn alle dafür sind, Konsent wenn keiner dagegen ist.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Da Zustimmung auch durch sog. kongruentes Handeln ausgedrückt werden kann, sehe ich kein Problem.

Kein normaler Mensch, der nicht zum ersten Mal Sex hat, sollte damit Schwierigkeiten haben zustimmendes von passiven und ablehnendem Verhalten zu unterscheiden.

Und wenn man sich nicht ganz sicher ist, tut es auch keinen Abbruch kurz zu fragen, ob man weitermachen oder aufhören soll.

Von daher finde ich auch die Kriterien "explizite Konsenspflicht" und "wiederholter expliziter Konsenspflicht" nicht als negativ. Selbstverständlich muss bei Sex zu jedem Zeitpunkt Konsens über das ob, was und wie herrschen.

[–] [email protected] 12 points 1 year ago (1 children)

Wow, Buschmann und das Justizministerium können sich nun also Queer- und Frauenfeindlichkeit durch aktives Vorschieben fandenscheiniger Bedenken auf die Fahne schreiben.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)

Was hab ich verpasst, dass die Quere feindlich sind?

[–] [email protected] 7 points 1 year ago (1 children)

Mir ging es um die Debatte über das Selbstbestimmungsgesetz.

Hierbei hat Buschmann mehrfach das absurde und transfeindliche Narrativ angeführt, dass Betreiberinnen von Frauensaunas zum Schutz ihrer Kundinnen die Entscheidungshoheit behalten müssten, wer aus ihrer Sicht Frauen sind. Zudem sieht der aktuelle Entwurf vor, dass bei einer Namensänderung alle Strafverfolgungsbehörden darüber informiert werden und diese die Personen überprüfen sollen. Das ist aus meiner Sicht völlig übergriffig und stigmatisierend.

Das Sauna Beispiel ist sehr weit hergeholt. Und Strafverfolgungsbehörden können eine Identifizierung auch über Nachnamen, Geburtsdatum, Wohnort und Ausweisdokumentennummern durchführen.

Die Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden hat auch historisch einige Brisanz und erinnert an die rosa Listen.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

Hmmn, ich dachte das Frauensauna ding ist von außen gekommen und man ist halt drauf eingegangen / hat auf die absurden Befürchtungen geantwortet.

Das mit der strafverfolgung hatte ich auch anders verstanden, dass ebend die Akten des alten und neuen Namen zusammengelegt wird um so sicherzustellen, dass sich niemand dadurch vor dem Gesetz verstecken kann. (Was zwar auch etwas absurd ist, aber da kann ich eher erkennen warum man Befürchtungen haben könnte, denn ich weiß leider aus Erfahrung wie inkompetent die deutsche Justiz ist mit Strafverfolgung und Namensänderungen). Das die jetzt die Personen kontrollieren sollen ist mir neu... Hast du dafür ne Quelle?

Ich weiß nicht von dem was ich lese ist es ziemlich hart / verunglimpfend das als queerfeindlich abzustempeln, wenn es doch so viel schlimmeres Verhalten in unserer Politik gibt. Ist halt nicht so progressive wie man es gern hätte, aber nicht auf dem Level von CXU oder gar afd.

[–] [email protected] 2 points 1 year ago

Ich wollte anmerken, dass wir hier den wahrscheinlich trotz unserer Diskussion den selben Fight fighten. Ich bin einfach nur sauer und verletzt von dem was Buschmann da abzieht. Aber meine Wut soll nicht gegen dich gerichtet sein. (Nur dass du das weißt, denn die Diskussion ist schon etwas intensiver). 😊

Hier noch meine Gedanken dazu:

Sicher ist das etwas zugespitzt, aber es ist meine persönliche Meinung zu der Sache.

Wer immer Bedenken anführt, dass vulnerable Gruppen Gesetzesänderung zu ihrem Schutz nur bößwillig ausnutzen werden, verkehrt damit den Diskurs in einen mehr als unterschwelligen Vorwurf.

Klar, unter der CxU gäbe es vermutlich gar kein SBG.

Dennoch, am Maßstab einer progressiven Politik, finde ich die Art wie per Bedankenträgerei eine nicht haltbare Diskriminierung von trans Person weiter aufrecht erhalten wird mindestens queer-unfreundlich und damit aus meiner Sicht feindlich.

Denn das Sauna Thema hätte man in der Öffentlichkeit als Populismus abblocken müssen. Wenn man es stattdessen genüsslich in einem Interview (bzw. sogar mehreren) ausrollt, weiß man welche Signalwirkung das hat. Und auch die gemutmaßte Unfähigkeit der Strafverfolgsbehörden kann ja wohl kaum eine Begründung dafür sein, verfassungsmäßige Freiheitsrechte vorsichtshalber gleich zu beschränken. Da wird ohne Not (aber vielleicht ohne Rückgrat) auf unseren Grundrechten herumgetrampelt wo sich ein Justizminister doch vor die Menschenrechte stellen müsste.

Klar, lieber eine Verbesserung als keine, aber irgendwie hat eine Verbesserung die das übliche Stigma, bei welchem trans sein perfide mit Kriminalität in Verbindung steht quasi gedanklich im Gesetz verankern will, einen sehr bitteren Beigeschmack.

Und eine europaweite Bewegung zu einer nur-ja-heißt-ja Bewegung, die in einigen Ländern dann zumindest eine nein-heißt-nein Gesetzgebung erzwingen würde zu blockieren, schlägt per Bedenkentragen wieder in die gleiche Kerbe.

[–] [email protected] 8 points 1 year ago (1 children)

Bei ja heißt ja mit expliziter verbaler Zustimmung verstehe ich nicht, was passiert, wenn keine der Partein was sagt... Oder verstehe ich das falsch, dass konkludentes Handel auch gilt?

Würde mich mal ne Statistik interessieren, weil ich mir gar nicht vorstellen kann, dass nicht alle Gerichtsfälle auf Aussage gegen Aussage hinauslaufen...

In Dänemark gibt's ja anscheinend so ne App über die man Consent erteilen kann... Hab da aber auch nicht verstanden, wie das funktionieren soll, wenn das nicht gemacht wird.

[–] [email protected] 5 points 1 year ago

In dem campatct link unter "was würde das für Deutschland bedeuten" ist ein amnesty International Artikel verlinkt der bezug auf Länder nimmt wo es schon so ist:

  1. Wichtige Signalwirkung des Strafrechts Menschen sind nicht grundsätzlich für sexuelle Handlungen, zu jeder Zeit und mit jeder Person, offen. Sexuelle Handlungen bedingen einen Rahmen, in dem alle Beteiligten ihr Einverständnis ausdrücken können – sei dies verbal oder non-verbal durch konkludentes Handeln

Einfach Rücksicht aufeinander nehmen und respektvoll agieren

[–] [email protected] 6 points 1 year ago (1 children)

Es bestünden "erhebliche Zweifel" daran, dass die EU die dafür erforderliche Kompetenz zur Rechtsetzung habe, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber ZDFheute.

Zwar könne die EU im Bereich besonders schwerer Kriminalität Mindeststrafen vorschreiben, dies umfasse jedoch nicht die Vergewaltigung.

Nur: Sowohl der juristische Dienst der EU-Kommission als auch die Juristen des EU-Parlaments sehen das anders.

Ich weiß ja nicht, Herr Buschmann, das klingt doch irgendwie vorgeschoben.

[–] [email protected] 7 points 1 year ago (1 children)

Vergewaltigungen geht nicht unter "besonders schwere Kriminalität"?

Bitte was?

[–] [email protected] 0 points 1 year ago (1 children)

Ja, das muss man eben als Mann betrachten. Ist doch nicht so schlimm, wenn man selbst nicht das Opfer ist.
Spaß beiseite, dass kann nur von einem Mann kommen. Source: bin ein Mann

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Bitte verbreite nicht die Idee weiter, dass Männer nicht vergewaltigt werden können. Auch nicht implizit.

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