this post was submitted on 24 Oct 2023
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Aufmüpfig

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Der Artikel ist 3 Wochen alt.

Diese Online-Kampagne ist neu: https://aktion.campact.de/sexualstrafrecht-vergewaltigung/appell/teilnehmen

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[–] [email protected] -1 points 1 year ago (1 children)

Du meinst wenn sie bewusstlos oder vor Angst gelähmt/sprachlos ist, ist's ok?

[–] [email protected] 6 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (2 children)

Nein, ich meine, dass:

  • Die Überschrift impliziert, dass Buschmann eine "Nein heißt Nein" Lösung blockt, was falsch ist.

  • Vorbehalte über "Nur Ja heißt Ja" Lösungen existieren, weil sie schlecht formuliert zu:

    1. Umkehr der Beweispflicht
    2. Expliziter Konsentpflicht und
    3. Wiederholter Expliziter Konsentpflicht

    führen könnten.

Änderung: Erwähnt sei hierbei, dass die Vorbehalte alle auf das tatsächliche Gesetz nicht zutreffen

[–] [email protected] 5 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Ja beim ersten Punkt stimme ich zu das wurde im ZDF Artikel mindestens unglücklich formuliert und das hat OP übernommen.

Der Vorbehalt bzgl der Beweispflcht wird in den "5 Minuten Infos" in dem campact Link erklärt und entkräftigt:

Gilt auch bei „Nur Ja heißt Ja“ die Unschuldsvermutung? Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor. Auch die Beweisführung verändert sich bei „Nur Ja heißt Ja“ kaum. Es wird weiterhin schwierig sein, eine Vergewaltigung nachzuweisen, wenn keine Zeuginnen anwesend waren und es keine Spuren von Gewalt gibt. Der entscheidende Unterschied ist, dass Täterinnen auch dann bestraft werden können, wenn sie keinen körperlichen Zwang ausgeübt haben, um sich über den Willen der anderen Person hinwegzusetzen. Damit sinkt die Schwelle der Strafbarkeit – und die Hürde für Betroffene, Anzeige zu erstatten.

"Explizite Konsentpflicht" heißt doch, dass beide Personen aktiv zustimmen müssen. Ist doch gut, wo soll das Problem sein? (Till Lindemann hasst diesen juristischen Trick..)

EDIT: du meinst KonsenSpflicht, oder? Konsens ist, wenn alle dafür sind, Konsent wenn keiner dagegen ist.

[–] [email protected] 4 points 1 year ago

Da Zustimmung auch durch sog. kongruentes Handeln ausgedrückt werden kann, sehe ich kein Problem.

Kein normaler Mensch, der nicht zum ersten Mal Sex hat, sollte damit Schwierigkeiten haben zustimmendes von passiven und ablehnendem Verhalten zu unterscheiden.

Und wenn man sich nicht ganz sicher ist, tut es auch keinen Abbruch kurz zu fragen, ob man weitermachen oder aufhören soll.

Von daher finde ich auch die Kriterien "explizite Konsenspflicht" und "wiederholter expliziter Konsenspflicht" nicht als negativ. Selbstverständlich muss bei Sex zu jedem Zeitpunkt Konsens über das ob, was und wie herrschen.