this post was submitted on 24 Oct 2023
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Aufmüpfig
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Ganz ehrlich, solche Gesetz sind auf diesem Detailgrad nutzlos.
Im Zweifel steht so gut wie immer Aussage gegen Aussage, wenn nicht gerade starke körperliche Gewalt beweisbare Spuren hinterlässt - in dem Fall ist das Gesetz aber gar nicht nötig.
Mir klingt das eher nach Symbolpolitik, die in der Praxis rein gar nichts ändert.
Sie ändert massiv etwas weil bei Aussage gegen Aussage dann dargelegt werden muss, wie Konsens geachaffen worsen sein soll und nicht wie das Opfer Konsens aktiv verneint hatte.
Das macht es sehr viel leichter und schafftehr Sicherheit für Opfer von sexueller Gewalt, die aich auf den Rechtsweg begeben
Wie denn? Ich hab gefragt, ob ich darf, sie hat ja gesagt. Fertig.
Dadurch wird nichts leichter.
Weil es schwerer ist eine konsistente Lügengeschichte zu erfinden, in der die andere Person ja sagt oder surch Verhalten zeigt, als eine Lügengeschichte, wo die andere Person einfach nichts macht.
[x] doubt
Du konstruierst dir Fälle zurecht, die in der Praxis so nicht funktionieren.
Es hat schon seine Gründe warum bei Verhören, die gleiche Frage wiederholt in unterschiedlichen Formen gestellt werden. Für die meisten Menschen ist es nämlich gar nicht so einfach eine Lüge konsequent aufrechtzuerhalten und sich nicht selber zu widersprechen. Und genau da stellt die Frage nach dem Konsens halt schon eine zusätzliche Hürde bei welcher diese stolpern können.
Mein Mandant war sexuell erregt und kann sich daher an den genauen Wortlaut nicht erinnern.
Widerleg das mal.
Dieses Gesetz ist keine Beweislastumkehr. Im Zweifel gilt weiterhin, für den Angeklagten.