this post was submitted on 24 Oct 2023
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Aufmüpfig
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Es hat schon seine Gründe warum bei Verhören, die gleiche Frage wiederholt in unterschiedlichen Formen gestellt werden. Für die meisten Menschen ist es nämlich gar nicht so einfach eine Lüge konsequent aufrechtzuerhalten und sich nicht selber zu widersprechen. Und genau da stellt die Frage nach dem Konsens halt schon eine zusätzliche Hürde bei welcher diese stolpern können.
Mein Mandant war sexuell erregt und kann sich daher an den genauen Wortlaut nicht erinnern.
Widerleg das mal.
Dieses Gesetz ist keine Beweislastumkehr. Im Zweifel gilt weiterhin, für den Angeklagten.