Boerdejakobiner

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@oliver @leipzig
Angenommen, dass das in Sachsen so geregelt ist wie in Sachsen-Anhalt: die Stimmen kommen der gesamten Liste zugute. D.h. die Summe der Stimmen einer Liste entscheidet, wie viele Ratsmitglieder der Liste zustehen. Innerhalb der Liste entscheiden dann die auf die einzelnen Kandidatys entfallenen Stimmen, wer diese Plätze im Rat besetzt.