Hey!
Da die Stelle von der Arbeitsagentur vorgeschlagen wurde wird der Arbeitgeber vermutlich eine Rückmeldung schicken wenn du ein Stellenangebot nicht annimmst.
Dies würde eine Sperrzeit zur Folge haben.
Du kannst aber entweder im Vorstellungsgespräch selber schon einen doofen Eindruck machen um kein Jobangebot zu erhalten, oder der Job wird zu schlecht bezahlt. Für dich reicht schon 20% weniger als dein letzter Job, weil du noch ganz am Anfang der Arbeitslosigkeit stehst. Hier mal die Abstufungen:
In den ersten 3 Monate mehr als 20% unter Bemessungsentgelt
4.-6. Monat: mehr als 30% unter Bemessungsentgelt.
Ab 7. Monat: Nettolohn abzüglich arbeitsbedingte Ausgaben unter dem Arbeitslosengeld.
(Protip, diese gelten auch als Grund sich auf Vermittlungsvorschläge garnicht erst zu bewerben)
Viel Erfolg!
P. S. : Du musst dich nicht auf jede vorgeschlagene Stelle bewerben. Es gibt Stellenangebote und Vermittlungsvorschläge. Die Angebote bekommst du unverbindlich. Auf Vermittlungsvorschläge muss man sich leider bewerben, kann aber eben ne Lack Bewerbung hinschicken so das sie einen nicht nehmen.