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Auf Druck der Pharmakonzerne hält das Bundesamt für Gesundheit viele Preise für sehr teure Medikamente geheim. Der K-Tipp verlangte Transparenz. Vergeblich. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Bund recht. Bund unterstützt Heimlichtuerei bei Medikamentenpreisen

K-Tipp und «Saldo» berichten regelmässig über die Praxis des Bundesamtes für Gesundheit, die Preise für teure Medikamente geheimzuhalten. Laut der Krankenkasse Helsana haben von allen Medikamenten, die in den Jahren 2015 bis 2021 kassenpflichtig wurden, 39 Prozent einen Geheimpreis.

Der K-Tipp verlangte im August 2020 gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz die Offenlegung der amt­lichen Dokumente zu den ­realen Preisen von elf sehr teuren Medikamenten. Das Gesetz gibt Bürgern und Medien das Recht auf Einsicht in amtliche Unterlagen.

Unter den elf Produkten waren die Präparate Kymriah von Novartis und Yescarta des US-Herstellers Gilead. Sie sollen bei bestimmten Arten von Blutkrebs helfen. Eine Behandlung kostet laut Listenpreis pro Patient und Jahr rund 370'000 Franken.

Das Bundesamt für Gesund­heit hat mit den Pharmakonzernen auf diesen Preis einen Rabatt ausgehandelt, der an die Krankenkassen zurückerstattet wird. Den effektiven Preis erklärt das Bundesamt für Gesundheit zur Geheimsache.

Bund stellt sich vor Pharmakonzerne

Der K-Tipp gelangte im Juli 2022 an den Eidgenössischen Öffentlichkeitsbeauftragten Adrian Lobsiger und verlangte die Offenlegung der effektiven Medikamentenpreise. Begründung: Die Prämienzahler haben einen Anspruch darauf, zu wissen, wie viel die Behandlungen kosten. Die Kosten für Arzneimittel müssten transparent sein.

Lobsiger gab dem K-Tipp recht und empfahl dem Bundesamt für Gesundheit, die Verträge offenzulegen. Dagegen opponierten unter anderem die beiden Pharmakonzerne Novartis und Gilead.

Das Bundesamt für Gesundheit stellte sich hinter die Pharmafirmen und weigerte sich weiterhin, die tatsächlich bezahlten Preise bekannt zu geben.

Gericht übernimmt Position der Pharma

Die Pharmafirmen drohten damit, bei Offenlegung der Preise die Schweiz allenfalls nicht mehr mit dem Medikament zu beliefern – oder nur zu noch höheren Preisen. Das Bundesamt übernahm diese Argumentation. Die vertraulichen Preisvereinbarungen würden «eine hochstehende und wirtschaftliche Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit hochpreisigen und innovativen Therapien» gewährleisten. Die Rabatte der Hersteller würden die Medikamentenausgaben der Krankenkassen dämpfen.

Eine Studie der Uni Zürich von 2021 im britischen Fachmagazin «The Lancet» belegt aber das Gegenteil: Geheimpreise führen international zu höheren Medikamentenpreisen («Saldo» 8/2021).

Der K-Tipp gelangte mit dem Antrag auf Transparenz an das Bundesverwaltungsgericht. Es übernahm mit Urteil vom 27. Juli 2023 unkritisch die Position des Bundesamts für Gesundheit: Das Gericht schreibt in seiner Urteilsbegründung, das Bundesamt verfüge als Fachbehörde über spezifische Marktkenntnisse und habe mit Verweis auf die aktuelle internationale Praxis überzeugend dargelegt, dass eine «Offenlegung der real vergüteten» Preise in der Schweiz die Versorgung der Patienten «sehr wahrscheinlich gefährden würde».

Novartis und Gilead würden bei einer Offenlegung der Preise «mit hoher Wahrscheinlichkeit» keine Rabatte mehr einräumen oder ihre Medikamente gleich ganz aus der Schweiz zurückziehen. Daher sei es rechtens, dass das Bundesamt für Gesundheit eine Offenlegung abgelehnt habe.

Das letzte Wort wird nun das Bundesgericht haben. Der K-Tipp setzt sich im ­Interesse der Prämienzahler und der Patienten für Transparenz bei den Arzneimittelkosten ein und wird das Urteil dehalb anfechten

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