this post was submitted on 03 Mar 2024
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Wehrhafte Demokratie

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In Thüringen stehen in diesem Jahr wichtige Wahlen ins Haus. Um Studierende an die Wahlurne zu bekommen, hat sich eine Initiative einen speziellen Kniff ausgedacht.

Thüringen/Weimar – Das Superwahljahr 2024 ist im vollen Gange. Auch in Thüringen sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, gleich dreimal an die Urnen zu gehen: Zu den Kommunalwahlen ab dem 26. Mai, zur Europawahl vom 6. bis 9. Juni sowie zur Landtagswahl am 1. September in Thüringen.

Für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung machen nun auch die Hochschulen des Freistaats mobil. Eine Initiative hat dazu eine besondere Kampagne gestartet. Womöglich auch, um der AfD den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Mit dem Slogan „92 Tage“ sollen vor allem Studierende angesprochen werden, die zum Studium nach Weimar gezogen sind, heißt es in einer Mitteilung der federführenden Bauhaus-Universität Weimar.

Viele könnten theoretisch an den Wahlen teilnehmen, seien aber gar nicht an ihrem Studienort gemeldet. „Dieses unausgeschöpfte Stimmpotenzial haben wir erkannt und möchten es gezielt ansprechen“, erklärt Mitinitiator und Kunstprofessor Burkhart von Scheven in der Mitteilung.

92 Tage - also etwa drei Monate -, so lange vor einer Wahl muss eine Person angemeldet sein, um mit abstimmen zu dürfen. Die erste Frist, nämlich die für die Kommunalwahl in Weimar am 26. Mai, ist damit schon verstrichen. Der nächste Stichtag für die Anmeldung in Thüringen ist damit der 6. März.

Doch die Kampagne wirbt nicht nur mit der Möglichkeit, das Wahlrecht in Thüringen wahrnehmen zu können. Auch finanziell könne sich eine Ummeldung für die zugezogenen Studierende lohnen.

Wer den Thüringer Studienort als Hauptwohnsitze angebe, erhalte eine sogenannte Ausbildungsprämie. Das seien beispielsweise in Ilmenau 80 Euro im Jahr oder in Schmalkalden 50 Euro pro Semester.

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[–] [email protected] 26 points 8 months ago (1 children)

Und da die AfD natürlich jetzt von "Wahlbetrug" und "Wahlmanipulation" geifert und wütet:

  • Jeder ist rechtlich verpflichtet, seinen Hauptwohnsitz als Hauptwohnsitz anzumelden
  • Der Hauptwohnsitz ist der Lebensmittelpunkt einer Person - und das ist bei Studierenden meistens die Universitätsstadt
  • Die Ummeldung als Hauptwohnsitz wird auch von diversen Unistädten durch Zweitwohnsitzsteuern etc. gepusht, von daher ist das rechtlich klar
  • Am Hauptwohnsitz darf man dann wählen

Also ist das AfD-Geschrei absoluter Müll. Ist nicht verwunderlich, ist ja AfD-Geschrei, aber man darf es trotzdem sagen

[–] [email protected] 2 points 8 months ago

Diese Prämien fürs anmelden gibt es auch schon seit mindestens 10 Jahren. Das ist alles nicht neu.