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this post was submitted on 23 Jul 2023
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.
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founded 3 years ago
MODERATORS
Gibt nun mal keinen Haftgrund laut der StPO
Die sind an den Tatort zurückgekehrt, haben mit einem Messer gedroht und offenbar wieder angegriffen, sicher nicht weil sie ein so schlechtes Gewissen hatten. Bei der Gruppe kann man wohl von Wiederholungsgefahr ausgehen.
Das will ich doch meinen. Welchen Hinweis braucht man denn noch auf Wiederholungsgefahr, wenn eine bereits einmal erfolgte Wiederholung nicht genügt?
Hatten die Sekundenkleber dabei? Wenn ja - Wiederholungsgefahr, weg sperren. Wenn nein - keine Wiederholungsgefahr, laufen lassen.
Aber sie haben sich doch frühzeitig durch die einschlägig bekannten Parolen und Erkennungszeichen als harmlose besorgte Bürger zu erkennen gegeben...
LOL … Als bräuche es den. Notfalls wird was gedropped was gem. BTM oder NPSG einen liefert….
Das ist - wie immer - Auslegungssache. Und ein brauner Sumpflurch hackt dem andern kein Auge aus.
Verdunkelungsgefahr (z.B. den Suchverlauf und E-Mails auf dem heimischen PC löschen?)
Wegen diesen Überraschungensmaimai in den Kommentaren liebe ich Lemmy.
Wenn jemand einen Polizisten mit einem Messer bedroht dann ist das kein Grund den zu verhaften?
Ja schon, Bedrohung ist kein Haftgrund nach der StPO (besonders da der Täter ja einen festen Wohnsitz hat). Der kann halt maximal in Gewahrsam genommen werden und muss dann am nächsten Tag wieder raus. Hab ich mir nicht ausgesucht - wenn’s nach mir gingen würde, wär das nicht so
Wenn er in Gewahrsam genommen wird dann nennt man das nicht festnehmen?
Nennt man das nur festnehmen wenn er in (richterlich beschlossene) Haft kommt?