this post was submitted on 25 Aug 2023
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[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Die Antwort ist nicht, am Strafmaß rumzudokter, sondern den Tatbestand sauber zu definieren.

Was nützt es der Lehrerin eine therapeutische Behandlung zu erhalten, die dann feststellt, dass sie nicht therapierbar ist, weil sie nicht pädophil ist?

Am Ende bleibt trotzdem ein Eintrag im Führungszeugnis und ein Verbot als Lehrerin zu arbeiten und sich in Vereinen mit Kindern und Jugendlichen zu engagieren. Umgekehrt kann man das auch nicht aufweichen, weil dann unter der selben Verurteilung nochmal in "echt" und "falsch" unterschieden werden müsste.

Die entsprechenden Gesetze müssen sauberer formuliert werden.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago

Als Laie der ich bin habe ich mir ausgemalt, dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen in der Regel dann gibt, wenn die Verurteilung Freiheitsentzug bedeutet. Wenn überhaupt.

Eine Verpflichtung zur Therapie/Annahme von Unterstützungsangeboten im Rahmen der Verurteilung könnte wenigstens "echten" Täter:innen und der Gesellschaft mehr helfen als ein bloßes einsitzen.