this post was submitted on 13 Nov 2024
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das Sammelbecken auf feddit.org für alle Deutschsprechenden aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg und die zwei Belgier. Außerdem natürlich alle anderen deutschprechenden Länderteile der Welt.
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Doch, die Wasserpistole ist ein fester Gegenstand. Das Wasser, welches sie verschießt ist aber weder Waffe noch Werkzeug, was durchaus intuitiv ist.
GLB ist ein Gift, kein gefährliches Werkzeug, das sind einfach zwei verschiedene Sachen und das Landgericht Dresden hat da einfach nicht sauber getrennt. Der BGH sagt jetzt zurecht, dass sie ihr Urteil anders begründen müssen und serviert ihnen die Begründung auf dem Servierteller.
Und ein Wasserballon?
Ist tatsächlich eine spannende Frage, wenn du den Ballon als Werkzeug verwenden kannst (zum Beispiel um hydraulisch Kräfte aufzubauen) wäre das durchaus plausibel.
Prinzipiell gilt hier halt wirklich: Frage dich ohne Kontext des konkreten Falles ob du den fraglichen Gegenstand im Alltagsgebrauch als Werkzeug bezeichnen würdest oder du dir einen Fall vorstellen kannst, bei dem du ihn als Werkzeug einsetzen würdest. Entgegen anders lautender Gerüchte ist die von Gerichten verwendete Sprache tatsächlich relativ normales Deutsch (es gibt ein paar Ausnahmen wo einzelne Begriffe ungewöhnlich definiert werden, zum Beispiel “grundsätzlich” (juristisch: im Grundsatz, von dem aber abgewichen werden kann)) und wenn du eine Begriffsdefinition absurd findest, dann kann das ein Hinweis sein, dass sie das auch juristisch wäre.