this post was submitted on 08 Aug 2024
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Es geht um die Willkür, die Wohnungen zu durchsuchen und dies als Bestrafung zu missbrauchen. Ob und wie sie vor Gericht verurteilt werden sollten ist eine andere Frage.
Soweit ich weiß wurden noch nie sichergestellte Gegenstände und Informationen aus Hausdurchsuchungen (und auch aus den Telefonabhöraktionen) gegen die Letzte Generation verwendet.
Was soll da auch zu finden sein? Sie haben sowohl ihre Namen öffentlich gemacht als auch Statements zu ihrer Motivation öffentlich abgegeben. Der Ablauf der Tat ist auch bekannt.
Die Willkür entsteht dadurch, dass entschieden wird, Hausdurchsuchungen einzusetzen. Natürlich ist klar, dass Hausdurchsuchungen von der Polizei in manchen Fällen eingesetzt werden darf und dies auch gesetzlich ok ist.
Sag mir, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast, ohne zu sagen, dass du keine Ahnung vom Strafprozess hast.
Grundsätzlich sind Strafprozesse sehr wohl öffentlich. Und sehr wohl werden Hausdurchsuchungen auch als Mittel zur Einschüchterung und faktische Strafe eingesetzt. Ein bekanntes Beispiel nennst du selbst. Beim Fußball kommt es auch vor und ob man eine LG Aktivistin mit vorgehaltener Waffe aus dem Bett zerren muss (so geschehen bei Carla Hinrichs), würde ich auch mindestens Mal bezweifeln.
Alle staatlichen Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein, das gilt auch für Hausdurchsuchungen. Diese sind ein starker Eingriff in die Grundrechte und mit Stigmatisierung verbunden. Man kann schon Mal die Frage aufwerfen, ob das hier verhältnismäßig war.
Klar, gesetzlich ist das sicher einigermaßen gedeckt. Willkür ist es aber trotzdem, solange keine Hausdurchsuchung zum Beispiel bei Herrn Rukwied stattfindet.
Bauerysverbandspräsident.
Erinnerst du dich an den Anfang dieses Jahres? Es gibt natürlich Unterschiede: Die LG arbeitet recht zentralisiert, die Bauerysproteste waren ein ganzes Stück dezentraler organisiert, glaube ich. Trotzdem ist er definitiv mit verantwortlich, dass da einiges aus dem Ruder gelaufen ist.
Die LG hat nicht erst seit den Flughafenblockaden juristische Probleme. Die Straßenblockaden haben zum Beispiel dazu geführt, dass sie in Bayern als extremistische Vereinigung eingestuft wurden.
Menschen mit Traktoren haben aber ebenso Straßen blockiert und haben sich dabei teils ordentlich daneben benommen. Im Gegensatz zur LG haben es die Bauerys oft nicht mal probiert, Rettungsgassen freizuhalten. Hier in der Region haben sie teils Ausweise kontrolliert und nach Gutdünken Passierscheine ausgestellt. In Brandenburg wurde nachts Mist auf die Autobahn gekippt, wodurch mehrere Menschen schwer verletzt wurden. Habeck an der Fähre zu bedrohen war eine weitere Glanzleistung. Auch die Drohungen mit Ampelpolitikys am Galgen sind nicht unbedingt unproblematisch.
Rukwied hat sich natürlich von einem Teil dieser Dinge distanziert, aber eben meist erst nachdem solche Probleme hochgekocht sind.
Nein, du entscheidest hier nach eigenem Gutdünken was eine "einzelne zeitlich begrenzte Scheißaktion" (klingt sehr nach "Vogelschiss der Geschichte", wenn du mich fragst) ist, und was organisiert und extremistisch. Kriterien? Keine erkennbar. Die politische Färbung dafür sehr wohl.
Die Referenz geht mir ein bisschen zu weit. Ansonsten volle Zustimmung zum Inhalt.
Misthaufen nachts auf Landstraßen. Mit richtigen Verletzten.
Nur, dass ja bereits bekannt ist, wer wo geklebt hat. Weitere belastende Beweismittel sind gar nicht erforderlich und auch nicht zu erwarten. Was sollte das sein? Eine Karte des Flughafens mit roten Kreuzen und Namen wer wo sitzen soll?
Entlastendes werden die Demonstranten schon selbst vorbringen, bzw. es müsste nicht mit Gewalt aus ihren Wohnungen geholt werden.
Es ist eine vorgezogene Bestrafung durch die Exekutive, sonst nichts. So eine Maßnahme muss geeignet sein, das angestrebte Ziel zu erreichen (Beweismittel sicherzustellen), sonst ist sie Willkür.