Laut Kapitel 1, §1, Abs. 6 CannG ist folgende Definition zu finden:
Stecklinge: Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht von
Cannabispflanzen verwendet werden sollen und über keine Blütenstände oder Fruchtstände verfügen
Meine Schlussfolgerung ist folgende: ich darf theoretisch 99 Pflanzen besitzen, solange sie noch nicht blühen oder deutlich zu groß sind, aber wehe, ich ernte mehr als 50 g trocken, dann mach ich mich strafbar.
Aber das erscheint mir irgendwie etwas sus.
Laut Gesetz zählen Samen und Stecklinge als "Vermehrungsmaterial", d.h. sie sind quasi unreguliert und man kann davon theoretisch so viel besitzen wie man möchte, in einem vernünftigen Rahmen natürlich, wie bei Tabak.
Weitergeben darf ich sie auch, im Gegensatz zu geerntetem Cannabis oder blühenden Pflanzen.
Aber ab wann würde ich mich damit strafbar machen?
Ich glaube nicht, dass Polizisten und Richter sich in Botanik auskennen und sagen "Joa, die 20 Pflanzen dort sind ja noch relativ jung, die lassen wir stehen".
Wie seht ihr das? Hab ich das falsch interpretiert?
Muss nicht zwingend sein. Die meisten Hormone sind bei RT halbwegs stabil (z.B. NAA) und überleben auch Autoklavieren.
Dann wirds bei TC nicht anders sein. Wenn die Menge an Kontaminationen in der Wohnung entscheidend ist, ob dein Setup funktioniert, funktioniert es nicht. Arbeite an deiner Technik und dann wird das. Wie hat die SAB denn ausgesehen? Hast du alles mit 70% Alkohol eingesprüht und deine Medien und Equipment autoklaviert?
Autoklaviert mit einem Dampfdrucktopf, die SAB ist quasi ne Plastikbox mit 2 löchern drin. Von innen mit 70% ISO besprüht. Nach jedem Transfer das Skalpell mit nem Brenner zum glühen gebracht. Latexhandschuhe auch mit ISO eingerieben etc.
Am Anfang habe ich unsauberer gearbeitet und keine Probleme gehabt.