"Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfüllen die Erzählungen keine Straftatbestände."
Die Erzählungen (in den Medien) erfüllen Straftatbestände. Diese wurden nur nicht gegenüber der Justiz wiederholt, darum wurde zu recht das Verfahren eingestellt. Wenn Opfer und Zeugen lieber mit den Medien als mit der Justiz reden kann das durchaus auf Misstände in unseren Rechtsstaat hinweisen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für die andere Seite, wer jetzt sicher ist die Frauen sind der Verleumdung schuldig und wollten nur eine Hexenjagd inizieren hat es genauso wenig verstanden.
Außerdem glaube ich das der Verfasser, wenn er guten Journalismus sucht, keinen t-online Artikel lesen sollte.