Da muss man vielleicht auch noch daran erinnern, dass die Bubatzkarte scheinbar allenfalls eine grobe Idee geben kann.
Auf Anfrage per E-Mail teilt er mit, dass man seine mittlerweile viel zitierte Karte "nicht überschätzen" solle. Sie verschaffe Konsumenten einen Überblick. Zuletzt wurde zum Beispiel vom Norddeutschen Rundfunk berichtet, dass es eine Art Bannkreis um Schulen, Kitas und Sportstätten gebe. Das ist falsch: Stattdessen ist das Kiffen nur in Sichtweite eines Eingangs verboten. Der Macher der Karte schreibt: "Eine Schule, die zwar in einem Umkreis von 100 Metern liegt, aber sich hinter einem Häuserblock verbirgt, ist nicht in Sichtweite." Folglich dürfte dort also gekifft werden. Die Gesetzeslage habe sich auf der Onlinekarte nicht exakt darstellen lassen. Noch etwas macht die Sache kompliziert: Viele Gebäude verfügen über mehr als einen Eingang. Wo sich alle Nebeneingänge einer Schule befinden, lässt sich auch mit Blick auf den Stadtplan kaum eingrenzen. Wer sichergehen will, dass er keine Gesetze übertritt, hält darum wohl einfach den viel zitierten Bannkreis von 100 Metern ein – und orientiert sich an der Bubatzkarte.
Da wäre es vielleicht auch noch ganz gut auf der Karte direkt das Zentrum des Kreises zu markieren. Zumindest bei mir überlappt sich alles und uns ist nicht immer klar, wo die kleinen Kackbratzen sich denn nun genau verstecken, so dass wir ihnen erfolgreich ausweichen können. Ich denke aber irgendwann wird sich das wohl einspielen.