"Für Kenner der Materie geht es um nichts weniger als den Kern des kirchlichen Arbeitsrechts. Anders ausgedrückt: Wenn die Kirche im Fall des Austritts nicht kündigen darf, bleibt vom kirchlichen Arbeitsrecht nicht viel übrig."
Heißt also: Extrem viel Glück an die betroffene Frau! Auch für alle anderen (potentiell) Betroffenen. Das kirchliche Arbeitsrecht soll bitte einfach weg und in der Versenkung verschwinden, das ist weder zeitgemäß noch sinnvoll.