this post was submitted on 05 Mar 2024
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[–] [email protected] 0 points 8 months ago (1 children)

Ich möchte hier noch anmerken das sie von ihrem Netto noch ihre (private) Krankenversicherung bezahlen muss.

[–] [email protected] 3 points 8 months ago (1 children)

Oha, es handelt sich um eine Lüge. In NRW sponst das der Dienstherr, Neid lass nach.

[–] [email protected] 1 points 8 months ago (1 children)

Jain. Soweit ich weiß, zahlen Beamte einen Teil der PKV selber, das dürften die 90€ sein. Den Rest zahlt der Staat.

[–] [email protected] 2 points 8 months ago

Normalerweise zahlt der Dienstherr nichts zur privaten Krankenversicherung (PKV). Dafür gibt es die Beihilfe*. Dies bedeutet aber auch das selbst Beamte mit einem geringen Verdienst oder Chronischen Krankheiten zur PKV müssen oder freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beitreten müssen, wo sie aber auch den Arbeitgeberanteil bezahlen dürfen. Einige Bundesländer haben sich dazu entschieden ihren Beamten die Wahl zwischen GKV und PKV zu geben. In Berlin läuft das dann beispielsweise so: Du entscheidest dich für die pauschale Beihilfe: Dieser Betrag ist ungefähr das gleiche wie der Arbeitgeberanteil zur GKV, nur das dieser auf deinem Konto landet. Man selbst zahlt dann die vollen Krankenkassenbeiträge.

Im Artikel steht leider nichts näheres zum Modell. In Berlin ist die Entscheidung leider für deine gesamte Karriere, weswegen es sehr selten sein dürfte das es Beamte in die GKV verschlägt.

*Beihilfe: Wenn man Arztkosten hat beteiligt sich der Dienstherr zu 50% an diesen, vorausgesetzt diese sind notwendig (aka die Krankenkasse zahlt auch) und man legt die Rechnungen und Zahlungsnachweise vor. Die anderen 50% müssen über die PKV abgedeckt werden.