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Bauern schütten Gülle auf Brandenburger Straße: Fünf Verletzte nach Unfällen mit Misthaufen
(www.tagesspiegel.de)
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Der gefährliche Eingriff wird deutlich schwerer bestraft. Da fallen solche Lappalien weg. Es könnte auch versuchter Mord werden. Mal sehen.
Versuchter Mord ist es nur, wenn die in der Absicht gehandelt haben Leute zu töten. Das nachzuweisen wird vermutlich nichts.
Es reicht auch, wenn der Tod billigend in Kauf genommen wird. Bei solchen Aussagen ist das nicht völlig von der Hand zu weisen:
Ansonsten kann auch der Einsatz von gemeingefährlichen Mitteln ein Mordmerkmal sein. Ein typisches Beispiel dafür ist das Werfen von Steinen von Autobahnbrücken. Ist also auch nicht weit weg von dem Fall hier
ahahahahahaha diese Cosplayer scheißen sich doch ein, sobald sie den ersten Schlagstock in die Fresse bekommen :D