this post was submitted on 14 Jul 2023
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Das könnte eine unwirksame Vertragsklausel sein.
Es handelt sich hierbei um eine AGB, demnach greifen § 305 ff BGB
Wenn eine Vertragspartei hier eigenmächtig Änderungen vollzieht, die den Umfang der Ware wesentlich verringert, dann ist ein Ausschluss der Erstattung wahrscheinlich ein unangemessener Nachteil.
Ich meine auf ein Fitnesstudio bezogen als Beispiel wäre es auch abwegig, wenn du für das Quartal bezahlt hast und sie statt 24/7 nur noch 12/5 öffnen, dass du dann kein Recht auf Geld zurück hast.