this post was submitted on 14 Nov 2023
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[–] [email protected] 0 points 1 year ago (1 children)

Das liegt daran, weil du irgendwo falsch abbiegst beim Denken.

Kannst du mir sagen wo ich falsch abgebogen bin? Ich orientiere mich am wissenschaftlichen Diskurs, der sich am Historikerstreit orientiert. Ich bin eher auf der Seite von Habermas und verachte die Seite um Nolte als Geschichtsrevisionisten.

Erstens hat sich die Bedeutung des Wortes “Genozid” nicht geändert

Doch, durch die gesetzliche Einordnung des Holodomors hat sich die Einordnung sehr wohl geändert, da der historische Diskurs jetzt einfach vom Gesetzgeber und nicht von den Historikern beendet wurde. Es handelt sich hier nicht um Schwurbeldiskurse, sondern um Diskussionen anerkannter Historiker.

zweitens besteht eine Strafbarkeit bei der Leugnung, Billigung oder Verharmlosung von Völkermord - nicht bei einer unpräzisen Verwendung des Begriffs

Da hast du recht, denn der Gesetzgeber hat das jetzt konkretisiert und damit eben auch die Verwendung des Begriffs Genozid. Wir wissen jetzt genauer was ein Genozid ist und müssen die konkretisierte Bedeutung auch auf andere Verbrechen anwenden, womit wir jetzt im öffentlichen Diskurs soweit sind auch die Verbrechen Israels als Genozid einzuordnen, wobei das vorher nicht so eindeutig gewesen wäre.

Du kannst also - je nach Neigung - den Begriff zu oft oder zu selten gebrauchen, ganz wie du willst.

Durch die gesetzlichen Änderungen ist das nicht so einfach, wie du es darstellst. Wenn ich den Begriff zu selten benutze, mache ich mich durchaus strafbar. Ich muss die Einordnung des Gesetzgebers übernehmen.

[–] [email protected] -3 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Kannst du mir sagen wo ich falsch abgebogen bin?

Schon mit meinem ersten Kommentar habe ich darauf hingewiesen.

Doch, durch die gesetzliche Einordnung des Holodomors hat sich die Einordnung sehr wohl geändert, da der historische Diskurs jetzt einfach vom Gesetzgeber und nicht von den Historikern beendet wurde.

Der Gesetzgeber hat schon immer die Strafgesetzbücher geschrieben, nicht die Historiker.

Wir wissen jetzt genauer was ein Genozid ist und müssen die konkretisierte Bedeutung auch auf andere Verbrechen anwenden, womit wir jetzt im öffentlichen Diskurs soweit sind auch die Verbrechen Israels als Genozid einzuordnen, wobei das vorher nicht so eindeutig gewesen wäre.

Wie kommst du von drei bis sieben Millionen Hungertoten auf die Kriegsverbrechen durch Israel? Wenn du Angst vor dem Strafgesetzbuch hast, wäre ich bei solchen Vergleichen ja sehr, sehr vorsichtig ;-)

Wenn ich den Begriff zu selten benutze, mache ich mich durchaus strafbar. Ich muss die Einordnung des Gesetzgebers übernehmen.

Nein. Es reicht, wenn du einfach nur nicht leugnest, dass im Holodomor viele Menschen an einer Hungersnot gestorben sind. Du musst nicht durch die Stadt laufen mit einem Schild "Holodomor = Völkermord" um den Hals.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago* (last edited 1 year ago) (1 children)

Dein erster Kommentar war dieser:

Aha. Weil manche ein Wort komplett falsch verwenden, musst du das auch tun? Komische Logik.

Diese Logik habe ich dir erläutert und auch nachgewiesen.

Der Gesetzgeber hat schon immer die Strafgesetzbücher geschrieben, nicht die Historiker.

In der Vergangenheit hat sich der Gesetzgeber aber auch immer an den Historikern orientiert. Und zwar am ganzen Diskurs. Im Falle des Holocausts war die Sache z.B. recht eindeutig. Die Beweislast ist erdrückend. Die gesetzliche Einordnung ist daher nur konsequent. Im Falle des Holodomors ist die Einordnung aufgrund des Angriffskriegs Russlands passiert und nicht wegen der erdrückenden Beweislast. Darüber gibt es spannende Beiträge, die das beschreiben, u.a. in der Konkret - da habe ich das gelesen. Du kannst aber auch gerne Google anwerfen. Das Internet ist voll damit.

Wie kommst du von drei bis sieben Millionen Hungertoten auf die Kriegsverbrechen durch Israel? Wenn du Angst vor dem Strafgesetzbuch hast, wäre ich bei solchen Vergleichen ja sehr, sehr vorsichtig ;-)

Ganz einfach, ich zitiere einfach mal den Artikel nochmals:

Einerseits bedarf es nicht vieler (Todes)opfer, um die Täter*innen des Völkermordes zu überführen, solange die Absicht zur Vernichtung erwiesen werden kann. Andererseits ist es selbst dann kein Völkermord, wenn sämtliche oben erwähnten Tatbestandsmerkmale von a bis e erwiesen werden können, ohne dass die Tatabsicht festgestellt wird.

Nein. Es reicht, wenn du einfach nur nicht leugnest, dass im Holodomor viele Menschen an einer Hungersnot gestorben sind. Du musst nicht durch die Stadt laufen mit einem Schild “Holodomor = Völkermord” um den Hals.

Du sagst jetzt, dass es eine Hungersnot gewesen wäre. Du machst dich damit strafbar, denn es handelt sich um einen Genozid. Du leugnest damit streng genommen den Willen der sowjetischen Führung die Ukrainer auszurotten. Oder ich muss dich so verstehen, dass ein Genozid eben nicht die Absicht zur Ausrottung beinhaltet. Und dann haben wir ein Problem. Darum wäre es wichtig gewesen, dass der Diskurs der Historiker geschlossen wird, bevor der Gesetzgeber zur Einordnung kommt.