this post was submitted on 31 Oct 2023
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Das ist endlich mal ein folgerichtiges Urteil - ein Widerspruch ist auch in anderen Bereichen eben nicht an eine bestimmte Form gebunden, sondern gilt egal wie er geäußert wurde. Bei Newslettern etwa muss man nicht hingehen und den "unsubscribe"-Button drücken, eine Firma muss dich auch aus dem Verteiler nehmen, wenn du anrufst, einen Brief schreibst oder gar persönlich da auftauchst. Es gibt ja jetzt auch das Gesetz, dass Kündigungen auf dem gleichen Weg möglich sein müssen wie der Vertragsabschluss und noch zig andere Beispiele. Im Endeffekt ist es Gesetz, dass Firmen ihre Kunden nicht willkürlich durch irgendwelche Hürden laufen lassen dürfen, sondern Widersprüche etc. auf jedem beliebigen Kommunikationskanal annehmen müssen. Und da ist es dann auch folgerichtig, dass man als Endkunde eben nicht zig Cookies wegklicken muss, sondern dass die Firmen halt einen anerkannten, seit Jahren existierenden Browserstandard auch beachten müssen.