this post was submitted on 19 Oct 2023
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Nein, Vorsatz heißt nicht "ich möchte die verbotene Sache tun", sondern nur "ich möchte die Sache tun". Du vermischst da die Rechtswidrigkeit mit der Schuld. Wenn die Tatbestandsmerkmale wissentlich erfüllt werden, ist die Handlung rechtswidrig, die Schuld erfordert aber, dass man über das Verbot bescheid weiß oder wissen sollte. Wenn das nicht der Fall ist, könnt ein sog. Verbotsirrtum vorliegen. Das Endresultat (keine Verurteilung) wäre identisch, aber es sind zwei verschiedene Dinge und für den Verbotsirrtum müssen schon besondere Umstände vorliegen. Ein bloßes "ich hab das nicht gewusst" reicht da nicht für.
Verbotsirrtum wird selten angewendet, weil in den meisten Fällen das "Wissen sollte" greift. In dem Fall wüsste ich aber auch nicht woher ein nicht Jäger, oder nicht Förster das wissen sollte.
Das ist ja bei vielen Vorschriften so, dass sie nicht unbedingt offensichtlich sind und man sich extra informieren muss. Das Sprichwort "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gibt es ja nicht umsonst.
Aber ja, für den Verbotsirrtum braucht es schon sehr besondere Umstände (hatte ich aber auch eigentlich geschrieben). Das Beispiel, dass ich gefunden hatte, war, dass ein Ausländer auf seinem Flug nach Deutschland umgeleitet wird und dann hier etwas tut, was woanders in der Regel erlaubt ist, speziell ein Hakenkreuz offen tragen. Von einem Touristen, der gezielt nach Deutschland reist hätte man das noch erwarten können, dass er sich informiert, bei einem ungeplanten Aufenthalt geht das aber zu weit.