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submitted 1 year ago by [email protected] to c/[email protected]

Hier eine Ergänzung zu dem Artikel aus diesem Post.

Anscheinend ist den Autoren [der Presse, Anm. v. OP], die irgendwelche Defizite bei der Justiz beklagen, nicht ansatzweise klar, dass sie mit ihren Forderungen den Rechtsstaat beenden und die Bananenrepublik ausrufen. Das gilt auch für die in anderen Leitartikeln geäußerte Forderung, Lindemann schon deswegen als schuldig zu betrachten, weil mehrere Frauen über die Medien Vorwürfe erheben. Nach dem Motto: Wenn mehrere etwas sagen, dann muss was dran sein. Was für ein absurder Gedanke.

Die belastenden Berichte klingen zwar schrecklich, trotzdem erfüllen die Erzählungen keine Straftatbestände.

Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben.

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[-] [email protected] 1 points 1 year ago

Es gab weder Beweise noch Zeugen, was erwartest du bitte? Dass er trotzdem verurteilt wird, weil die mediengemachte Meinung ihn als Täter sieht?`So funktioniert das in einem Rechtsstaat zum Glück nicht.

[-] [email protected] 2 points 1 year ago

Wieso ich? Das war eine wertfreie Feststellung, mehr nicht.

[-] [email protected] 3 points 1 year ago

"werfrei"

"Quasi ein Freispruch zweiter Klasse."

Such dir eins aus.

[-] [email protected] 3 points 1 year ago

Das ist eine wertfreie Aussage über den Unterschied zwischen einem Freispruch und einer Einstellung des Verfahrens, unabhängig vom konkreten Fall.

[-] [email protected] 2 points 1 year ago

"... zweiter Klasse" ist aber eine Bewertung und damit eben nicht wertfrei.

Dass es einem Unterschied zwischen Freispruch und einer Verfahrenseinstellung gibt ist klar, aber der Unterschied ist nicht, dass zweiteres ein zweitklassiger Freispruch wäre.

Schönes Beispiel für mangelndes Rechtsverständnis.

[-] [email protected] 2 points 1 year ago

Die Verfahrenseinstellung ist insofern "zweiter Klasse", dass der rechtliche Schutz davor, irgendwann in derselben Sache nochmal von der Justiz behelligt zu werden, geringer ist als bei einem Freispruch. Das ist keine Aussage über die tatsächliche Schuld oder Unschuld des Beschuldigten.

[-] [email protected] 2 points 1 year ago

Es ist einfach kein Freispruch. Punkt.

Angenommen ich erzähle der Staatsanwaltschaft, dass du ein Kinderblut-trinkender Superreptoloid bist. Die ermitteln dann, stellen aber das Verfahren später ein weil es keine Beweise gibt. Findest du es gut wenn es dann alle über dich erzählen, dass du "nur einen Freispruch zweiter Klasse" bekommen hast - obwohl die Behauptung völlig an den Haaren herbei gezogen war?

So funktioniert es einfach nicht, und das ist gut so. Nicht für Rammstein, sondern für uns alle.

[-] [email protected] 1 points 1 year ago

Findest du es gut wenn es dann alle über dich erzählen, dass du “nur einen Freispruch zweiter Klasse” bekommen hast - obwohl die Behauptung völlig an den Haaren herbei gezogen war?

Die Behauptung, dass ich von dem Vorwurf nie rechtskräftig freigesprochen wurde, ist nunmal technisch korrekt (das gilt übrigens auch, bevor irgendwer überhaupt diesen Vorwurf erhebt). Es ist einfach eine ziemliche Nicht-Aussage. Die Behauptung, dass ich ein Reptiloid wäre, wird ggf. im Rahmen eines Verfahrens wegen übler Nachrede vor Gericht geklärt. Ich bin zuversichtlich, dass mein Gegner hier keinen Wahrheitsbeweis erbringen kann. Er darf es allerdings versuchen - was er gar nicht erst dürfte, wenn ich rechtskräftig freigesprochen wäre (so verstehe ich jedenfalls §190).

[-] [email protected] 1 points 1 year ago

Durch Wiederholung wird es nicht wahrer ...

this post was submitted on 31 Aug 2023
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