this post was submitted on 28 Aug 2023
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Nein, es wird für die Berechnung der Grenze immer von einer 6-Tage-Woche ausgegangen.
Für die gesetzlich vorgeschriebene wöchentliche Obergrenze, aber doch nicht für den Ausgleich der Stunden, wenn in meinem Vertrag eine 40h Woche steht.
Die 48h bedeuten ja, dass man mit einer 5-Tage-Woche maximal 4x10 +1x8 h pro Woche arbeiten kann.
Würde der Samstag zum Ausgleich mit rein gerechnet wäre man immer bei 48/6 = 8h pro Tag. Dann müsste das nie ausgeglichen werden.
Wir reden hier ja auch über die rechtlich zulässige Höchstarbeitszeit. Dass die meisten Verträge zum Glück darunter liegen ändert ja nix an der gesetzlichen Höchstarbeitszeit. Und die ist (kurz gefasst) 10h pro Tag, 48h pro Woche.