this post was submitted on 23 Aug 2023
66 points (92.3% liked)

Deutschland

6708 readers
1 users here now

Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

Regeln

Bundesländer:

founded 3 years ago
MODERATORS
 

Volksverpetzer, gemeinnütziger Anti-Fake-News-Blog hat diese Petition gestartet und richtet sie an den Bundesrat.

you are viewing a single comment's thread
view the rest of the comments
[–] [email protected] 5 points 1 year ago (1 children)

Nein, aber sie haben nicht die Möglichkeit die etablierte Strukturen und Finanzen zu nutzen.

Ja klar, sie können einfach eine neue Partei gründen, und ja, der Staat würde da wieder jahrelang rum eiern, statt Faschistenparteien zu verbieten, aber die größte wäre dann erst mal weg und sie müssten neu beginnen.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago (1 children)

Parteiverbote inkludieren Nachfolgeparteien.

[–] [email protected] 3 points 1 year ago (1 children)

Ah, das wusste ich nicht! Wie wird das dann entschieden? Anhand der Mitglieder?

[–] [email protected] 3 points 1 year ago

Im Gesetzestext ist das so formuliert:

(1) Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei an deren Stelle weiter verfolgen (Ersatzorganisation) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. (2) Ist die Ersatzorganisation eine Partei, die bereits vor dem Verbot der ursprünglichen Partei bestanden hat oder im Bundestag oder in einem Landtag vertreten ist, so stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß es sich um eine verbotene Ersatzorganisation handelt; die §§ 38, 41, 43, 44 und 46 Abs. 3 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht und § 32 dieses Gesetzes gelten entsprechend. (3) Auf andere Parteien und auf Vereine im Sinne des § 2 des Vereinsgesetzes, die Ersatzorganisationen einer verbotenen Partei sind, wird § 8 Abs. 2 des Vereinsgesetzes entsprechend angewandt.

Ich vermute mal, dass bei der Gründung einer neuen Partei von einschlägigen Personen überprüft wird, ob diese als Ersatzorganisation gelten könnte, bevor sie zu Wahlen zugelassen wird.