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[-] [email protected] 14 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Kann man die beteiligten Arbeitgeber nicht schlichtweg wegen Betrugs anklagen?

Den Sklaverei/Menschenhandelsvorwurf finde ich in diesem Zusammenhang eher weniger hilfreich. Der Freiheitsberaubungsteil hält sich ja in Grenzen, zumindest, wenn nicht z.B. die Pässe abgenommen wurden.

Aber Betrug - und sei es auch nur Behilfe dazu - sollte sich eigentlich nachweisen lassen. Es wurde ja eine geldwerte Dienstleistung aufgrund falscher Versprechungen gebracht.

this post was submitted on 08 Aug 2023
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