ich_iel
Die offizielle Zweigstelle von ich_iel im Fediversum.
Alle Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' haben, der Unterstrich darf durch ein beliebiges Symbol oder Bildschriftzeichen ersetzt werden. Ihr dürft euch frei entfalten!
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Befreundete Kommunen:
Regeln:
1. Seid nett zueinander
Diskriminierung anderer Benutzer, Beleidigungen und Provokationen sind verboten.
2. Pfosten müssen den Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' haben
Nur Pfosten mit dem Titel 'ich_iel' oder 'ich iel' sind zugelassen. Alle anderen werden automatisch entfernt.
Unterstrich oder Abstand dürfen durch ein beliebiges Textsymbol oder bis zu drei beliebige Emojis ersetzt werden.
3. Keine Hochwähl-Maimais oder (Eigen)werbung
Alle Pfosten, die um Hochwählis bitten oder Werbung beinhalten werden entfernt. Hiermit ist auch Eigenwerbung gemeint, z.b. für andere Gemeinschaften.
4. Keine Bildschirmschüsse von Unterhaltungen
Alle Pfosten, die Bildschirmschüsse von Unterhaltungen, wie beispielsweise aus WasistApplikaton oder Zwietracht zeigen, sind nicht erlaubt. Hierzu zählen auch Unterhaltungen mit KIs.
5. Keine kantigen Beiträge oder Meta-Beiträge
ich_iel ist kein kantiges Maimai-Brett. Meta-Beiträge, insbesondere über gelöschte oder gesperrte Beiträge, sind nicht erlaubt.
6. Keine Überfälle
Wer einen Überfall auf eine andere Gemeinschaft plant, muss diesen zuerst mit den Mods abklären. Brigadieren ist strengstens verboten.
7. Keine Ü40-Maimais
Maimais, die es bereits in die WasistApplikation-Familienplauderei geschafft haben oder von Rüdiger beim letzten Stammtisch herumgezeigt wurden, sind besser auf /c/ichbin40undlustig aufgehoben.
8. ich_iel ist eine humoristische Plattform
Alle Pfosten auf ich_iel müssen humorvoll gestaltet sein. Humor ist subjektiv, aber ein Pfosten muss zumindest einen humoristischen Anspruch haben. Die Atmosphäre auf ich_iel soll humorvoll und locker gehalten werden.
9. Keine Polemik, keine Köderbeiträge, keine Falschmeldungen
Beiträge, die wegen Polemik negativ auffallen, sind nicht gestattet. Desweiteren sind Pfosten nicht gestattet, die primär Empörung, Aufregung, Wut o.Ä. über ein (insbesonders, aber nicht nur) politisches Thema hervorrufen sollen. Die Verbreitung von Falschmeldungen ist bei uns nicht erlaubt.
Bitte beachtet auch die Regeln von Feddit.org
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Hast du den von dir verlinkten Artikel der SZ gelesen? Da steht explizit drin, dass es in Ermangelung totaler Verbote (selbst beim Hakenkreuz) immer auf den Kontext ankäme:
Wie viele Gedenkmärsche von kommunistischen KZ Überlebenden gibt es noch?
Außerhalb dieses direkten Kontextes wird es wieder schwierig. Das Gesetz schreibt explizit, dass nur eine Verwendung für die benannten oder ähnliche Zwecke akzeptabel ist. Und das sind alles Zwecke, die nicht mit der Identifikation mit dem Symbol einhergehen. Das Recht, sich die Identifikation anzueignen, haben aber nur die Überlebenden selbst.
Der VVN-BdA identifiziert sich aber explizit mit dem Symbol. Und wenn es überhaupt noch direkte Überlebende gibt, werden diese auch in den nächsten Jahren altersbedingt sterben.
Schließlich halte ich es von dem Autor der SZ auch einerseits naiv und andererseits aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch, diese Entscheidung in die Hände von örtlichen Staatsanwälten zu legen.
Das war ein Beispiel des Autors und keine abschließende Aufzählung. D.h.: gleiches gilt natürlich auch für Dreiecke am Denkmal, auf Schildern an der Geschäftsstelle, etc. Weil es um den Kontext geht.
Siehe oben, die Überlebenden sind für den Kontext nicht relevant.
Das tut er auch nicht. Die Entscheidung liegt letztlich immer bei einem Richter. Seine Aussage ist, dass ein Staatsanwalt so etwas gar nicht erst verfolgen wird, weil es in diesem Kontext überhaupt nicht strafbar ist.
Edith: falls es dich interessiert, findest du hier eine fachliche Berichterstattung zu einem ähnlichen Fall, wo ein hinduistischer Yogalehrer wegen Hakenkreuz-Schmucks angezeigt wurde. Selbst bei so einem "eindeutig verbotenem" Symbol wie dem Hakenkreuz ist eine kontextabhängige Entscheidung zu fällen. Also in jedem Fall auch in so einem "weichen" Fall wie dem roten Dreieck.
Es ist zwar ärgerlich für die VVN-BdA, dass "ihr" Symbol derart angeeignet wird, juristisch werden sie jedoch nicht betroffen sein. Daher finde ich ebenfalls, wie andere, dass die von dir gewählte Darstellung irreführend/manipulativ ist.