this post was submitted on 18 Mar 2024
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Deutschland
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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.
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Aktuell sieht das Gesetz 2½h tägliche Pendelzeit als noch zumutbar an, § 140 (4) SGB III (außer in einer Region sind längere Pendelzeiten üblich). Nach 3 Monaten muss man aber umziehen, sofern nicht familiäre Bindungen entgegenstehen.
Dazu kommt noch, komplett aus seinem sozialen Umfeld gerissen zu werden, denn das soziale Umfeld ist weit mehr als "familiäre Bindungen".
Scheißegal wie es den Leuten dabei geht, Hauptsache sie können schön der Lohnsklaverei frönen. Wie ich diese asoziale Gesetzgebung hasse.
Und dann natürlich noch, dass es in dem Preissegment zur Zeit unmöglich ist eine vernünftige Wohnung zu finden und der Bau von Sozialwohnungen auch viel zu langsam voran geht
Komplett am realen Leben vorbei geplant
Berufspolitiker leben ja auch nicht im realen Leben. Schon mit den regulären Bezügen für Bundestagsabgeordnete, ganz ohne Nebeneinkünfte, landen die in den oberen 2% der Einkommen.
Absolut wild. Ich persönlich finde ja alles weiter als 15 Fahrradminuten unzumutbar.
Vor Ende der Probezeit also. Coole Regelung.
Sorry missverständlich, gemeint ist nach 3 Monaten der Arbeitslosigkeit gelten diese Zeitgrenzen fürs Pendeln im Grunde nicht mehr, weil man dann auch umziehen muss....
Ok, das klingt schon sinnvoller. Wobei ich auch dann 3 Monate sehr kurz finde.
2h Abfahrt sind 4h pendelzeit.
Aber das Gesetz spricht doch von 2,5h Pendelzeit? Immer noch unglaublich viel zu viel, aber verdoppeln müssen wir es jetzt nicht künstlich.