pozilei

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An jedem Tag ein weiterer Einzelfall.

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Der Schlächter von Hamburg (www.kontextwochenzeitung.de)
submitted 7 months ago by [email protected] to c/[email protected]
 
 

Er freut sich darauf, im Einsatz linke Zecken zu verprügeln und gilt polizeiintern als Menschenfeind: Kontext liegen Chatprotokolle vor, in denen der Beamte Rainer Jäger (Name geändert) mit Gewalttaten prahlt. Konsequenzen hatte das bislang nicht, aber das könnte sich bald ändern.

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geteilt von: https://feddit.de/post/8720779

Die Eisenacher Polizei ermittelt gegen Journalisten, die im Zuge kritischer Berichterstattungen über Neonazi-Konzerte Fotos mit verbotenen Symbolen veröffentlicht haben.

Dazu gehörten etwa Abzeichen der Waffen-SS wie SS-Totenköpfe oder die so genannte "Wolfsangel", aber auch andere strafbare Runen.

Nach MDR Investigativ-Informationen hatten die Reporter des Medienportals "Recherche Nord" mehrfach Straftaten von Neonazis im Umfeld der rechtsextremen Konzerte dokumentiert und Fotostrecken davon online gestellt. Darin waren Teilnehmer der Rechtsrock-Konzerte mit strafbaren Neonazi-Tätowierungen zu sehen.

https://www.recherche-nord.com/

In ihrer Berichterstattung hatten die Journalisten mehrfach öffentlich kritisiert, dass die Eisenacher Polizei nicht konsequent genug gegen die Konzerte in der Neonazi-Immobilie "Flieder Volkshaus" vorgegangen sein soll.

Beamte der Eisenacher Polizei hatten später Anzeigen wegen des Zeigens verbotener Symbole und wegen Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild gestellt.

Während der Veranstaltungen hatte die Polizei auch Strafanzeigen gegen rechtsextreme Teilnehmer gestellt. Die Landespolizeiinspektion Gotha hatte dem MDR nach einem solchen Konzert im Juli 2023 mitgeteilt, dass die Beamten im Nachhinein Bildmaterial für Anzeigen genutzt hätten.

Ein Polizeisprecher sagte dem MDR, die Verfahren seien von Amts wegen aufgrund gesicherter Beweismittel und der in den öffentlich zugänglichen Medien publizierten Informationen erfolgt. "Die Kriminalpolizeistation Eisenach führt derzeit Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz sowie des Verdachtes der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen." Von Amts wegen bedeutet dabei, dass die Polizei ein Verfahren eröffnet hat, unabhängig davon, ob Betroffenen selbst eine Anzeige gestellt haben.

"Recherche Nord" hatte in den veröffentlichten Fotostrecken auch kritisiert, dass die Polizei vor Ort Straftaten durch Teilnehmende zum Teil nicht erfasst habe. Das Thüringer Innenministerium hatte eine MDR Investigativ-Anfrage zu den Vorwürfen an die Thüringer Landespolizeidirektion, der zentralen Einsatz- und Verwaltungsbehörde der Thüringer Polizei, weitergeleitet.

Eine Sprecherin von "Recherche Nord" sagte dem MDR, das Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten sei ebenso "bizarr" wie das dahinterliegende Rechtsverständnis. "Im Grunde handelt es sich um einen schweren Angriff auf das Presserecht, um einen Angriff von Institutionen, die den demokratischen Rechtsstaat eigentlich verteidigen, und nicht, wie in diesem Fall, weiter aushöhlen sollten", sagte die Sprecherin weiter. "Aufklärung und Informationen über die neonazistische Raumnahme in Eisenach scheinen nicht erwünscht".

"Recherche Nord" ist ein Medienprojekt freier Fotografen und Journalisten, die seit Jahren über Rechtsextremismus in Deutschland berichten. Foto- und Videomaterial sowie Recherchen des Projekts sind in der Vergangenheit immer wieder in bundesweiten Zeitungen wie "Die Zeit" und "Süddeutsche Zeitung" sowie in öffentlich-rechtlichen Medien erschienen.

Ein Sprecher der Nichtregierungsorganisation "Reporter ohne Grenzen" sagte MDR Investigativ, Fotojournalisten hätten grundsätzlich das Recht, verbotene Symbole abzufotografieren und die Berichterstattung über rechtsextreme Zusammenkünfte damit zu illustrieren.

Eine Abbildung solcher Kennzeichen sei nicht strafbar, wenn sie beispielsweise der Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen diente.

"Wenn die Behörden tatsächlich strafrechtlich gegen die Veröffentlichung von Fotostrecken durch 'Recherche Nord' vorgehen, in denen strafbare Tätowierungen und Abzeichen von Teilnehmenden der Neonazi-Konzerte im 'Flieder Volkshaus' in Eisenach dokumentiert wurden, ist das auf jeden Fall erschreckend", so der Sprecher weiter.

Es sei die Aufgabe der Polizei, "Medienschaffende, die von rechtsextremen Zusammenkünften berichten, bei ihrer Arbeit zu schützen und damit in ihrem Einsatz für die Demokratie zu unterstützen."

Im so genannten "Flieder Volkshaus" in Eisenach finden seit Jahren nahezu monatlich weitestgehend ungestört Rechtsrock-Konzerte und Liederabende statt.

Mitglieder der verbotenen Netzwerke "Combat 18“, "Hammerskins" und "Blood & Honour" verkehren regelmäßig in der Immobilie. Die mutmaßlichen Neonazi-Schläger der Gruppe "Knockout 51" trainierten dort für den Straßenkampf.

2022 wurde die Immobilie von der Polizei als kriminogener - also als "gefährlicher" - Ort eingestuft. Das hat zur Folge, dass die Polizei dort ohne Anlass Personenkontrollen durchführen darf.

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geteilt von: https://feddit.de/post/8613405

Der Verdacht wiegt schwer: Seit Jahren ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den Frankfurter Polizisten Johannes S. Der Verdacht: Er soll an der „NSU 2.0“-Drohserie beteiligt gewesen sein, die ab dem Sommer 2018 zunächst die NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız ins Visier nahm und danach dutzende weitere Betroffene.

Auf dem Polizeirevier von Johannes S. waren zuvor ohne dienstlichen Grund die Daten von Başay-Yıldız abgerufen worden, der 34-Jährige war für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Nun aber stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen ihn ein.

Das Verfahren sei bereits im Dezember eingestellt worden, da kein hinreichender Tatverdacht begründet werden konnte, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main der taz.

Zu weiteren Einzelheiten wollte er sich nicht äußern. Es sei aber bereits Beschwerde gegen die Entscheidung eingereicht worden, so der Sprecher.

Diese Beschwerde kommt von Başay-Yıldız und ihrer Anwältin Antonia von der Behrens. Die Einstellung sei „derzeit nicht nachvollziehbar“, sagte von der Behrens. „Die Fülle der Indizien gegen Johannes S. lässt für mich weiterhin nur den Schluss zu, dass er mindestens am ersten Drohschreiben beteiligt war.“

Tatsächlich gibt es gleich mehrere Punkte, die Johannes S. belasten. So war Johannes S. während des Datenabrufs zu Başay-Yıldız, am 2. August 2018, im Revier im Dienst.

Der Rechner war damals zwar mit einem Passwort geschützt – dieses war aber allen Po­li­zis­t*in­nen im Revier bekannt.

Kurz darauf folgte das erste „NSU 2.0“-Schreiben an Başay-Yıldız, das den Namen ihrer damals zweijährigen Tochter enthielt, die mit dem Tod bedroht wurde. Versandt wurde es über einen Onlinefax-Anbieter, verschlüsselt über einen Tor-Browser.

Auch Johannes S. war mit Tor-Browsern vertraut, er hielt darüber in seiner Polizeiausbildung einen Vortrag.

Zudem war er für seine rechtsextreme Gesinnung bekannt. Ermittler fanden Jugendfotos von ihm mit Hitlergruß.

In einer Chatgruppe mit Kolleg*innen, dem „Itiotentreff“ zog er über Migranten oder Behinderte her, postete NS-Bildchen.

Auf seiner Hochzeittorte wurde er stilisiert in SS-Uniform dargestellt, am Kragen der Dienstgrad eines „Obersturmbannführers“ – so nannte sich auch der „NSU 2.0“-Schreiber.

Zudem fanden sich auf dem Handy von Johannes S. Onlinesuchen nach „Yildiz in Frankfurt“ und Filmzitate, die später auch in „NSU 2.0“-Schreiben auftauchten.

Geht es noch offensichtlicher?

Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb gegen Johannes S. wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung und Verletzung von Dienstgeheimnissen ermittelt.

Geprüft wurde nicht nur, ob er die Daten von Başay-Yıldız im Revier abgerufen hatten, sondern auch ob er an den ersten Drohschreiben der „NSU 2.0“-Serie selbst beteiligt war.

Dies aber sah die Staatsanwaltschaft nach taz-Informationen am Ende nicht als nachweisbar an. Tatsächlich ist für die „NSU 2.0“-Serie Ende 2022 ein arbeitsloser Informatiker aus Berlin, Alexander M., verurteilt worden.

Schon in dem Prozess hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, es hätten sich keine Hinweise auf Mittäter ergeben, auch nicht auf Johannes S.

Auch bei Überwachungsmaßnahmen soll nichts Belastendes gegen den Polizisten gefunden worden sein. Die Staatsanwaltschaft hielt daher am Ende eine Verurteilung nicht für wahrscheinlich.

Auch gegen eine Kollegin von Johannes S., Miriam D., wurde bis zuletzt ermittelt – und auch ihr Verfahren ist nun eingestellt.

Die 38-Jährige stand ebenso unter Verdacht an der „NSU 2.0“-Serie beteiligt gewesen zu sein, weil an ihrem PC die Daten von Başay-Yıldız abgerufen wurden.

Auch hier sah die Staatsanwaltschaft letztlich aber keinen hinreichenden Tatverdacht. Man habe bis zum Schluss nicht klären können, wer im Revier die Abrufe tatsächlich vornahm.

Die Anwältin von Seda Başay-Yıldız, Antonia von der Behrens, kritisierte dagegen nicht nur die Verfahrenseinstellung, sondern auch, dass vor dieser Entscheidung eine beantragte Akteneinsicht für Basay-Yildiz nicht gewährt wurde.

„Es ist symptomatisch für die Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft, die Geschädigte nicht oder zu spät zu informieren.“ Die Beschwerde gegen die Einstellung wird nun die Staatsanwaltschaft nochmal prüfen oder der Generalstaatsanwaltschaft vorlegen.

Gegen Johannes S. und Miriam D. ist indes weiterhin ein Verfahren wegen Volksverhetzung wegen der „Itiotentreff“-Chatgruppe offen.

Das Landgericht Frankfurt lehnte hier einen Prozess bisher ab, weil die Chatgruppe nicht öffentlich gewesen sei – für eine Volksverhetzung brauche es aber eine größere Öffentlichkeit.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Laut einer Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main ist darüber weiterhin nicht entschieden.

Die fünf damals an der Chatgruppe beteiligten Beamten sind derweil weiter suspendiert, vier von ihnen beziehen aber bis heute ihre Bezüge. Ihre Disziplinarverfahren sind wegen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ausgesetzt und werden erst nach Abschluss fortgesetzt.

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Aus dem Artikel:

Ein Berliner Polizist darf sich auf der Videoplattform Tiktok und in ähnlichen sozialen Medien weiterhin nicht eigenmächtig als "Officer" durch Beiträge mit Polizeibezug in Szene setzen. Das gemeinsame Oberverwaltungsgericht von Berlin und Brandenburg lehnte nach Angaben eine Beschwerde des Beamten ab und bestätigte damit eine frühere Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin.

Das Land Berlin hatte dem Polizisten nach früheren Gerichtsangaben sämtliche Internetbeiträge mit dienstlichem Bezug untersagt, nachdem dieser bei Tiktok unter anderem ein Interview mit einem prominenten Mitglied eines kriminellen Clans geführt hatte. Dagegen zog der Mann vor das Verwaltungsgericht. Er argumentierte, er werbe mit seinen Videos um Verständnis für die Polizei.

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Aus dem Artikel:

Fast zwei Jahre nach dem Anzünden seiner Exfreundin mit Brennspiritus ist die Verurteilung eines Polizisten aus Mecklenburg-Vorpommern rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Freitag in Karlsruhe mit, dass er keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten im Urteil des Landgerichts Neubrandenburg gefunden habe. Dieses hatte den Mann im Mai 2022 zu elf Jahren Haft verurteilt. (Az. 6 StR 413/22)

Es sprach ihn des versuchten Mordes, der schweren und gefährlichen Körperverletzung und einer weiteren gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Richterinnen und Richter sahen als erwiesen an, dass der altgediente Kriminalbeamte seine frühere Freundin hatte töten wollen. Sein Motiv sei gewesen, dass er die Vaterschaft des gemeinsamen Kinds nicht anerkennen wollte. Zudem habe er verhindern wollen, dass bekannt werde, dass er einen Vaterschaftstest manipuliert habe.

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Aus dem Artikel:

Im Missbrauchsfall um den Trierer Priester Edmund Dillinger hat die saarländische Polizei nach Angaben von dessen Neffen Material wie Tagebücher und Briefe verbrannt. Nur "ein paar Dokumente" seien ihm wieder ausgehändigt worden, sagte der Neffe auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Er verliert nach eigenem Bekunden "zunehmend das Vertrauen in die untersuchenden Behörden". Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken kündigte auf Anfrage zeitnah eine Erklärung an.

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Aus dem Artikel:

Mannheim (dpa/lsw) - Das Landgericht Mannheim prüft von Januar an einen tödlichen Polizeieinsatz an einem psychisch kranken Mann in Mannheim. Der Prozess beginnt am 12. Januar (9.00 Uhr), wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Beamte erhoben. Einem Polizeioberkommissar wirft sie Körperverletzung im Amt mit Todesfolge sowie versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Ein Polizeihauptmeister wird der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt.

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Vor zwei Jahren tötete die Polizei am Bahnhof Morges Roger Nzoy. Die laufende Straf­untersuchung legt neue Wider­sprüche der Polizei offen. Die Opfer­familie zweifelt an der Unabhängigkeit der Staats­anwaltschaft.

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Hallo und willkommen an alle!