Nur jedes dritte Mandat in der neuen Bürgerschaft ging an eine Frau - liegt das alleine an den Personenstimmen, welche die Wähler verteilt haben? Die Koalition hat Diskussionsbedarf, die Opposition eher nicht.
Zu Beginn der neuen Legislaturperiode hat Grünen-Fraktionschefin Henrike Müller einen dicken Stein ins Wasser geworfen: Das Bremer Wahlrecht mit seinen fünf frei verteilbaren Stimmen pro Wähler müsse geändert werden, denn im Ergebnis kämen durch den so befreiten Willen des Volkes zu viele Männer in dessen Vertretung. Tatsache ist, dass nur 37 Prozent der Bürgerschaftsabgeordneten weiblich sind und die sorgsam austarierten Kandidatenlisten der Parteien an Bedeutung verloren haben.
Müllers Vorstoß zielt weniger auf die eigene Wählerschaft – sechs der zehn Grünen-Abgeordneten sind weiblich –, sondern auf den großen Koalitionspartner. In der SPD-Fraktion liegt nämlich trotz paritätisch besetzter Liste der Frauenanteil nur bei 33 Prozent. „Wir wollen dafür sorgen, dass die Wahlbeteiligung möglichst hoch ist“, betont Fraktionschef Mustafa Güngör. Mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag will er nun zweierlei überprüfen: ob das Wahlrecht „mit seiner vielschichtigen Stimmenvergabe einen negativen Einfluss auf diese Beteiligung hat“ und ob „im Blick auf die Personenstimmen und die Listenstimmen der Wählerwille tatsächlich eingehalten wird“.
Entspannt gibt sich Oppositionsführer Frank Imhoff (CDU), Präsident des vorigen Bremer Parlaments. „Die Liste der CDU war paritätisch mit Frauen und Männern besetzt, darunter auch solche mit einem Migrationshintergrund“, betont er. „Im Ergebnis haben die Wählerinnen und Wähler so gewählt, dass für uns gleich viele Frauen und Männer im Parlament sitzen." Der Spitzenkandidat der Konservativen findet deshalb: "Das bestehende Wahlrecht funktioniert."
„Ich halte das Personenwahlrecht insgesamt für einen Fehler“, meint hingegen Nelson Janßen. Der Fraktionsvorsitzende des anderen kleinen Koalitionspartners im rot-grün-roten Regierungsbündnis sieht ein Gerechtigkeitsproblem, das mit dem „neuen“ Wahlrecht 2006 eigentlich beseitigt werden sollte: „Wer bereits über viele Ressourcen oder Bekanntheit verfügt, der hat gute Chancen ins Parlament zu gelangen zu Ungunsten von Menschen, die keinen individualisierten Wahlkampf machen wollen oder sich diesen nicht leisten können.“
Der sogenannte Bürgermeister-Effekt sorgt jedoch gerade dafür, dass über die Personenstimmen, die für die Hälfte der Mandate ausschlaggebend sind, auch Kandidaten weit hinten auf den Listen ins Parlament einziehen. „Andreas Bovenschulte holte 141.000 Personenstimmen“, rechnet Matthias Güldner vom Zentrum für Arbeit und Politik vor. Deshalb hätten für den letzten freien Platz in der SPD-Fraktion schon 1400 Personenstimmen gereicht, was „demokratie-theoretisch problematisch“ sei.
Güldner, einst selbst Fraktionschef der Grünen, hat Sympathie für den Denkanstoß seiner Amtsnachfolgerin, findet aber „die Zahl der Lösungen übersichtlich“. Insbesondere, was einen angemessenen Frauenanteil betrifft: „Quotierte Listen verwirklichen sich mit einem Personenwahlrecht nicht, und die Paritätsgesetze in Brandenburg und Thüringen wurden von den Verfassungsgerichten kassiert.“ Zu Recht, findet er, denn sie hätten den freien Wählerwillen zu sehr eingeschränkt.
Parteienforscher Lothar Probst teilt diese Einschätzung und hält ansonsten wenig von Müllers Initiative. Da der Männer-Überhang in der SPD nicht zuletzt auf Abgeordnete zurückzuführen sei, die ihre migrantische Gemeinschaft gut mobilisieren konnten, müsse die Partei eben mehr Frauen mit Migrationshintergrund platzieren. Dann gäbe es auch keinen Zielkonflikt, gleichermaßen Frauen und Migranten in der Fraktion zu repräsentieren.
Katrin Tober aus dem Landesvorstand von Mehr Demokratie e.V. findet ohnehin, dass sich ein gerechter Proporz nicht in der hälftigen Verteilung von Frauen und Männern erschöpfe. Junge, Ältere, Akademiker, Facharbeiter, Vermögende, Einkommensschwache mitzunehmen, das könnten nur die Parteien leisten, nicht aber das Wahlrecht. Dennoch werde ihr Verein, der 2006 das neue Wahlrecht mit einem Volksbegehren durchsetzte, im Oktober mit einer kritischen Auswertung des letzten Wahlergebnisses beginnen.
„Etwa die Hälfte der Wähler in Bremen sind Frauen, die im heutigen System die Möglichkeit hätten, gezielt für weibliche Kandidaten zu stimmen, um Parität im Landtag herzustellen“, bemerkt Jan Timke, Fraktionschef des Bündnis Deutschland. „Das tun sie aber offenkundig nicht, weil es eben nicht auf das Geschlecht, sondern individuelle Präferenzen und die subjektiv wahrgenommene Eignung der Bewerber ankommt.“
"Demokratie bedeutet nicht, dass das gewünschte Ergebnis rauskommt. Demokratie heißt, dass die Bevölkerung über eine neue Zusammensetzung des Parlamentes ohne Quoten-Träumereien abstimmt“, findet Thore Schäck, Vorsitzender der kleinen, rein männlichen FDP-Fraktion. Der Liberale räumt aber auch ein, dass das aktuelle Bremer Wahlsystem "kompliziert" sei: "Wir müssen darüber nachdenken, wie dies einfacher gestaltet werden kann. Damit kann die Wahlbeteiligung erhöht, aber etwa auch die Auszählung beschleunigt werden."
Ein Argument, das vor allem die Linke gegen das geltende Wahlrecht anführt, entkräften Probst und Güldner unisono. Nein, die Zahl ungültiger Stimmen steige deshalb nicht und die Wahlbeteiligung sinke auch nicht. Und die Zahl der ungültigen Stimmen sei kontinuierlich zurückgegangen, ergänzt Güldner. Was freilich auch an einer später eingeführten „Heilungsregel“ liegt. Nach der ist der „erkennbare Wählerwille“ entscheidend. Wer etwa versehentlich sechs statt fünf Stimmen vergeben hatte, weil er fünf Personenstimmen auf Bovenschulte häufte und dann auch noch die SPD-Liste ankreuzte, blieb nun in der Wertung.