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Radaktivistin erstreitet Urteil: Mittig Fahren ist keine Nötigung
(www.t-online.de)
Alles rund ums Fahrrad.
Technik, Verkehrswesen, Touren, was auch immer.
Mit solchen Gerichten braucht man sich echt nicht wundern, wenn Autofahrer so fahren, wie sie fahren.
Es war die Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen den Autofahrer eingestellt hat, nicht das Gericht. Nichtsdestotrotz, ganz "aus dem Schneider" ist er nicht, denn, da er nicht von einem Gericht freigesprochen, sondern lediglich das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde, könnte es auch rein theoretisch wieder aufgenommen werden.
Kann man als Betroffener die Einstellung des Verfahrens anfechten oder kann das nur die Staatsanwaltschaft selbst?