this post was submitted on 11 Jun 2024
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[–] [email protected] 12 points 5 months ago (2 children)

Und wieder einmal zeigen Gerichte, dass sie noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen sind.

Die Schlussfolgerungen, die ich aus dem Artikel ziehe ist, dass das (unwissende) Teilen von falschen Informationen (retweeten etc.) bestraft werden kann. Dabei kann irgendeine Person dafür belangt werden, weil es zu schwer sei alle oder die ursprüngliche Person ausfindig zu machen. Aber genau das soll der Bestrafte tun, wenn er Geld von den anderen "Tätern" bekommen will?

[–] [email protected] 5 points 5 months ago

Zivilrechtlich belangen. Ein guter Anwalt ist da sicher hilfreich (und teuer)

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