Sind "öffentlich zugängliche Sportstätten" nur solche ohne Eintritt?
Hintergrund: es ist eine Email eines Betreibers eines Sportparks eingegangen, der die Markierung des besagten Sportparks als geschäftsschädigend betrachtet.
Bisher werden nur Sportstätten rausgefiltert, wenn sie mit access=military
oder access=private
markiert sind. Wenn es sich bei der Sportstätte um einen Verein handeln würde, wäre access=private
passend und alles wäre gut.
Aber es ist vermutlich eher von access=customers
auszugehen und ich habe keine Ahnung, ob das dann als öffentlich zugänglich gilt oder nicht.
Denn grundsätzlich hätte ja alle Zugang, solange nur Eintritt bezahlt wird.
Gibt es dazu rechtlich eindeutige Informationen, wie das im Sinne des Cannabisgesetzes zu interpretieren ist?
Edit:
Ich habe das Bundesgesundheitsministerium angeschrieben, mal sehen, wann und was sie antworten.
Derweil habe ich den Fall eines Fitnessstudios in Bezug auf Barrierefreiheit gefunden, die zählten in dem Bezug als öffentlich zugänglich, da die zutrittsberechtigte Personengruppe nicht genau bekannt ist: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/bauen/oeffentlich-zugaengliche-gebaeude
Das legt die Vermutung nahe, dass bezahlter Eintritt für die Frage nicht von Relevanz sein könnte. Wäre dann Pech für den Betreiber des Sportparks.
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@bubatzkarte
Hm, klingt ziemlich auslegungsverdächtig..
@cannabis
@stubenhocker
Ja, leider, deshalb suche ich ja nach klaren Informationen. Die Polizei wird es am Ende nicht interessieren, was der Betreiber des Sportparks will.
@cannabis
@bubatzkarte
Soll es bei den "Sportstätten" eigentlich um den Schutz von Sporttreibenden gehen, oder wegen Kindern?
@cannabis
@stubenhocker
Das ist im Cannabisgesetz ja unter "Kapitel 2
Gesundheitsschutz, Kinder- und Jugendschutz, Prävention" zu finden.
Der Inhalt von § 5 scheint sehr deutlich auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen ausgelegt.
@cannabis